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PEKABE zum schwindenden Vertrauen in die Altersvorsorge und zur finanziellen Selbstbestimmung

17. Februar 2025

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Die Pensionskassen als zweite Säule der Altersvorsorge können in der aktuellen Ausgestaltung des Pensionskassengesetzes dieses Vertrauen nicht herstellen

Der von Swiss Life heute aufgezeigten Probleme (OTS0043 vom 17.2.2025), wie Vertrauensverlust und besonderer Pessimismus bei den Pensionistinnen und Pensionisten untermauern die jahrelangen, negativen Erfahrungen der Leistungsberechtigten der Pensionskassen. Die Situation ist durch wiederholte Pensionskürzungen und die völlig fehlende Valorisierung der Pensionskassen-Pensionen gekennzeichnet.


Unzureichende Performance

So konnten die Pensionskassen in den letzten drei Jahren lediglich eine Performance von 1,18 Prozent erwirtschaften, auch das Ergebnis über fünf Jahre ist mit 2,70 Prozent für eine nachhaltige Pension völlig unzureichend.


Katastrophale Pensionsentwicklung

Ein konkreter Pensionsverlauf zeigt die Lage eines Betroffen:
Aus 500,- Euro Pension wurden in 15 Jahren 400,- Euro, also eine Kürzung um 20 Prozent. Verschärft wird die Lage durch die ursprünglich zugesagte jedoch fehlende jährliche Valorisierung von insgesamt rund 150,- Euro. Der Kaufkraftverlust summiert sich somit auf rund 250,- Euro, sodass die Pension nur mehr die Hälfte wert ist. Das abnehmende Vertrauen und der Pessimismus in der älteren Generation sind daher nicht unerwartet.


Fehlende Mitbestimmung und inflexibles System

Das aktuelle Pensionskassengesetz ist eine Knebelung der Berechtigten, da es kein Mitbestimmungsrecht enthält, nur rudimentäre Informationspflichten vorsieht und eine Änderung des Risikoprofils bei den Leistungsberechtigten nicht mögllich ist.

Eine Stärkung des Vertrauens kann nur erreicht werden, wenn die angeführten Punkte durch die kommende Bundesregierung einer Lösung zugeführt werden - konkret:

  • Freie Wahl des Risikoprofils durch die Leistungsberechtigten, das heißt individuelle Festlegung der Aktienquote, als dem wesentlichen Ertragsbringer.

  • Wiedereinführung einer Mindestertragsgarantie

  • Risikoteilung zwischen Pensionskassen und Berechtigten durch Aufbau eines Risikopuffers durch die Kassen bzw. deren Aktionäre

  • Zulassen einer negativen Schwankungsrückstellung zur Vermeidung von unmittelbaren Pensionskürzungen

  • Stärkung der Mitbestimmung der Berechtigten und Verbesserung der Transparenz durch Offenlegung aller Kosten und Provisionen analog Publikumsfonds

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