Willkommen bei PEKABE
Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Änderungen des Pensionskassengesetzes dringend erforderlich sind, dann sind Sie hier richtig! Wir unterstützen, beraten und informieren Sie.
Wir vertreten als einzige europäische Konsumentenorganisation Ihre Interessen gegenüber Politik, Arbeitgeber, Interessenvertretungen und Pensionskassen.
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Schutzverband der
Pensionskassenberechtigten
Informiert. Berät. Unabhängig.
Transparenz der Pensionskassen ist mangelhaft
23. Oktober 2020
Pensionskassen sind nur sehr eingeschränkt Vorreiter in Sachen Transparenz.
Fragen in der Hauptversammlung werden nicht oder nur unzureichend beantwortet. Somit gehen Vorwürfe der PEKABE nicht ins Leere.
2. Presseaussendung 23.10.2020:
Pensionskassen sind nur sehr eingeschränkt Vorreiter in Sachen Transparenz. Fragen in der Hauptversammlung werden nicht oder nur unzureichend beantwortet. Somit gehen Vorwürfe der PEKABE nicht ins Leere. Der Fachverband der Pensionskassen reagierte auf unsere erste Presseaussendung vom 23.10.2020 mit einer Gegendarstellung. Er sieht die Pensionskassen als Vorreiter in Sachen Transparenz. Unsere Erfahrung ist eine gänzlich andere. Wir haben dies auch umgehend klargestellt. Wien (OTS) - Seit Jahren werden zum Beispiel Fragen der Leistungsberechtigten nach den Kosten für das Fondsmanagement nicht beantwortet. Da die Pensionskassen mittlerweile rund 24,6 Milliarden Euro verwalten, ist diese Frage mehr als berechtigt. Die wiederholte Verweigerung der Antwort aus wettbewerblichen Gründen und wegen behaupteter Vertraulichkeitsvereinbarungen ist daher vollkommen unangebracht. Auch detaillierte Fragen, die eine Beurteilung der Veranlagungspolitik zulassen, werden mit dem Hinweis, auf den damit verbundenen außergewöhnlichen hohen und ungebührlichen Aufwand nicht beantwortet. Vollkommen unverständlich ist es jedoch, wenn die Beantwortung von Fragen aus Gründen einer möglichen Missinterpretation bzw. eines vermuteten unsachgemäßen Gebrauchs abgelehnt wird. Das Argument, dass die Pensionskassen ein beaufsichtigtes und geprüftes Unternehmen darstellen, wird regelmäßig verwendet, um Fragen in der Hauptversammlung einfach abzuschmettern. Von großem Interesse ist es, wie die Finanzmarktaufsicht ein derartiges Verhalten beurteilt und ob dies nicht im Widerspruch zu gängigen Transparenzbemühungen steht. Da aufgrund gesetzlicher Regelungen einem Aufsichtsgremium Fragen niemals verweigert werden können ist die Forderung von PEKABE nach Vertretern der Leistungsberechtigten im Aufsichtsrat mehr als berechtigt. Weder die ehemaligen Arbeitgeber noch die Betriebsräte sind für eine Vertretung der Pensionisten legitimiert.
Zur APA-Aussendung von PEKABE:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201023_OTS0059/pensionskassen-keine-mitsprache-und-unzureichende-informationen-fuer-leistungsberechtigte Aussendung Fachverband